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   OLG Jena, 14.07.2008 - 1 Ws 268/08   

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OLG Jena, 14.07.2008 - 1 Ws 268/08 (https://dejure.org/2008,52991)
OLG Jena, Entscheidung vom 14.07.2008 - 1 Ws 268/08 (https://dejure.org/2008,52991)
OLG Jena, Entscheidung vom 14. Juli 2008 - 1 Ws 268/08 (https://dejure.org/2008,52991)
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Celle, 19.05.2009 - 1 Ws 248/09

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit des Anhaltens von in "Sütterlinschrift"

    Wenn die Vollzugsbehörde Tatsachen vorgetragen hat, die ihre Maßnahme gegenüber dem Gefangenen begründen sollen, dann muss das Gericht aufklären, ob sie zutreffen oder nicht, ehe es sie übernimmt (st. Rspr.. vgl. Senatsbeschl. v. 13. Juni 2008 - 1 Ws 268/08 [StrVollz]. ebenso BVerfGE 21, 195. OLG Stuttgart NStZ 1987, 295.
  • OLG Celle, 27.08.2015 - 1 Ws 352/15

    Begründung der Entscheidung über die Ablösung des Verurteilten aus der

    Schließt sich das Gericht lediglich den Argumenten einer Partei an, so fehlt es an der gebotenen Überprüfung der angefochtenen Maßnahme (Senatsbeschluss vom 13. Juni 2008 - 1 Ws 268/08 [StrVollz] -).
  • OLG Celle, 08.09.2020 - 3 Ws 210/20

    Kein Ermessensspielraum der Vollstreckungsbehörde bei vollzugsöffnenden

    Wenn die Vollzugsbehörde Tatsachen vorgetragen hat, die ihre Maßnahme gegenüber dem Gefangenen begründen sollen, muss das Gericht aufklären, ob sie zutreffen oder nicht, ehe es sie übernimmt (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 13. Juni 2008, 1 Ws 268/08 [StrVollz]; ebenso BVerfGE 21, 195; OLG Stuttgart NStZ 1987, 295; Arloth/Krä StVollzG 4. Aufl. § 115 Rn. 2; jew. mwN).
  • OLG Celle, 13.11.2017 - 3 Ws 536/17

    Maßregelvollzug: Wirksamkeit der Bevollmächtigung einer Privatperson zur

    Wenn die Vollzugsbehörde Tatsachen vorgetragen hat, die ihre Maßnahme gegenüber dem Antragsteller begründen sollen, dann muss das Gericht aufklären, ob sie zutreffen oder nicht, ehe es sie übernimmt (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 13. Juni 2008 - 1 Ws 268/08 [StrVollz]; ebenso BVerfGE 21, 195; OLG Stuttgart NStZ 1987, 295; Laubenthal, in: Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, StVollzG 6. Aufl. § 115 Rn. 2).
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